DRINGEND: Wie kann ich Jäger daran hindern, über mein Grundstück zu laufen?
30 Jul
Autor: admin - Kategorie: 1
Den Wald kann man im Normalfall nicht einzäunen. Wenn er aber durchforstet wird und Platz für Neubepflanzung bietet, dann kann er gegen Verbiss durch Einzäunung geschützt werden. Das Feld könnte zum Grünland umfunktioniert werden und würde dann natürlich auch eingezäunt werden.
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Kommentare
Sie finden hier 15 Kommentare zu “DRINGEND: Wie kann ich Jäger daran hindern, über mein Grundstück zu laufen?”
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Polly
meinte am 6. December 2008 - 14:06 Uhr
Betreten Verboten Schild aufstellen ,da müssen sich auch Jäger dran halten.Sollten sie trotzdem das Grundstück betreten “Anzeigen”!!
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Andrea
meinte am 6. December 2008 - 14:06 Uhr
Doch leider schon. Da das Waldstück öffentlich ist, auch wenn es Dir gehört, aber es darf keinem verboten werden darauf zu gehen. Ist leider so Gesetz.
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Karlchen *
meinte am 6. December 2008 - 14:07 Uhr
Jeder kann durch deinen Wald laufen, du kannst es keinem verbieten.
Sprich mit der Jagdgemeinschaft, aber wenn der Wald ziemlich klein ist, was soll es.
Wir haben auch einige Hektar Wald, lass sie doch schießen sind eh genug Tiere im Wald.
Leider schreibst du nicht wie groß das Grundstück ist, wohnst du in der Nähe, dann kann es Probleme für die Jäger geben.
Organisiere dich in eine Forstbetriebsgemeinschaft, sind wir auch.Es scheint das hier einige nicht Bescheid wissen und meine Antwort mit einen Daumen runter quittieren.
Der Wald ist für alle frei betretbar, es sei ich habe ein Stück neu angepflanzt und habe es zum Schutz vor Wildverbiss eingezäunt.Zu den Tieren, es ist so das zu viele Tiere momentan in unseren Wäldern leben und Unfälle mit Tieren sind an der Tagesordnung, aber sicher wird es jene nie treffen.
Selbst wurden hier in Brandenburg Norweger/Dänen und andere Jäger geholt um den Tierbestand hier auf ein normales Niveau zu halten.
http://www.3sat.de/specials/101238/index.html
Wie würden unsere Wälder aussehen wenn jeder Waldbesitzer seinen Wald einzäunen würde.
Auch ihr @ alle Antworter kommt mal in den Genuß einen Waldspaziergang zu machen und Pilze zu suchen.
Das ist mein Wald, meine Pilze und meine Pflanzen. Ich frage mich echt was hier für Antworten gegeben werden. -
fuchs
meinte am 6. December 2008 - 14:07 Uhr
Du Kannst das Waldstück nicht ein zäunen und dem Jäger kannst den durchgang auch nicht verbieten das ist so im Jagdgesetz
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Susanne T
meinte am 6. December 2008 - 14:07 Uhr
ja leider!
aber melde dich doch mal bei der stadt und wenn sie auf dein Grundstück schiesen oder es betreten darfst du sie anzeigen! aber die beste methode ist immer noch reden frag sie doch ob sie nicht etwas rücksicht nehmen können! viel glück! -
miezeio
meinte am 6. December 2008 - 14:13 Uhr
wir wohnen auch an einem Wald und haben den Jäger mal gefragt, ob er nichts gegen die Wildschweine die immer unseren Garten umpflügen tun kann, da hat er gesagt, dass er in der Nähe von Häusern nicht schiessen darf, also auch nicht oben wo sich die Wildschweine rumtreiben, deshalb würde ich sagen, erkundige dich mal ab welcher Entfernung von Häusern, Jäger schiessen dürfen und dann guck mal ob sie sich an diese Entfernung halten
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jossipp1
meinte am 6. December 2008 - 14:15 Uhr
WAS stört Dich eigentlich genau ?
Daß der Jäger seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt,und den Bestand der Tiere ggf. reguliert ?
Oder hast Du so eine Streunertöle,die im Wald Wildtiere jagd ?
Es gibt im Bereich Wald- und Jagdwesen eindeutige Gesetze.Und die kennt der Jäger mit Sicherheit besser,als Du.
Das alles ist schon richtig so.PS:So,dann wird es Zeit,daß Du Deinen Kindern in aller Ruhe und mit viel Einfühlungsvermögen UND Sachlichkeit erklärst,daß es mit dem Schießen nichts Schlimmes auf sich hat.
Und es wird höchste Zeit,daß Deine Nachbarn ihre ungezogenen Tölen endlich mal ERZIEHEN. -
knollemolle
meinte am 6. December 2008 - 14:17 Uhr
Ich würde mich auf die Lauer legen und immer schön laut Klatschen, damit die Tiere abhauen könnten. Ich finde das echt zum k.tzen…. mag wirklich keine Jäger.
Sag Bescheid, ich helfe Dir gerne. -
Naamah
meinte am 6. December 2008 - 14:49 Uhr
Der Jagdpächter schliesst ja nicht mit jedem einzelnen Grundstücksbesitzer einen Pachtvertrag ab, sondern mit der Gemeinde. Du als Grundbesitzer kannst bei der Vergabe der Pacht an einen bestimmten Jäger mitbestimmen – mehr nicht. Wenn du nicht bei der letzten Sitzung anwesend warst, dann wird dein Einverständnis mit dem Jagdpächter stillschweigend vorausgesetzt. Du kannst eine Jagd auf deinem Grund nur verhindern, in dem du dein Grundstück einfriedest. Das ist aber keine Lösung, da du damit auch dem Wild die Wege abschneidest. Das Problem lässt sich nur in Kooperation mit dem Jagdpächter lösen: Ruf ihn an und sei freundlich. Sag ihm, dass deine Kinder Angst haben. Bitte ihn darum, wenn möglich, Abstand zum Haus einzuhalten oder halt eben dir Bescheid zu sagen, damit ihr während der Jagd nicht anwesend seid.
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michael horch
meinte am 6. December 2008 - 15:43 Uhr
So es dein Eigentum ist hast du Rechte und Pflichten.Ein Recht erlaubt dir dein Eigentum zu schützen,einzäunen,mit Schildern ausweisen,Betreten verboten,Zuwiderhandlung werden verfolgt,bestraft,wie auch immer.Auch kannst du,da es ja nicht zur Jagdpacht gehört ,in der Gemeinde, bei der unteren Jagdbehörde ein betreten verboten anmahnen.Und auf deinen Eigentum darf schon mal nicht geschossen werden,anzeigen hilft immer.@Naamah,da soll ich doch gleich auf den Mist springen,wenn meine Gemeinde über mein Eigentum,Feld ca.5He.bestimmt.Wenn ich sage nein ,so haben die kein Recht ja zu sagen .Wir leben nicht im Sozialismus,da konnten die das.
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Mutter Schagalla
meinte am 6. December 2008 - 17:03 Uhr
Ein fehlender Zaun ist eine stillschweigende Zustimmung zum Betreten und zum Durchgang.
Rumballern in der Umgebung von Wohnbauten dagegen ist nicht zulässig! -
sweetdevil1511
meinte am 6. December 2008 - 18:07 Uhr
Hallo
Ich würde mich ohne Umschweife an die Polizei wenden, da ich es als Nötigung empfinde wenn ein Jäger mit gezückter Waffe in der Öffentlichkeit herumrennt.
Gruß Andrea
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goastrider
meinte am 6. December 2008 - 18:51 Uhr
Den Wald kann man im Normalfall nicht einzäunen. Wenn er aber durchforstet wird und Platz für Neubepflanzung bietet, dann kann er gegen Verbiss durch Einzäunung geschützt werden. Das Feld könnte zum Grünland umfunktioniert werden und würde dann natürlich auch eingezäunt werden.
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alandi m
meinte am 6. December 2008 - 19:12 Uhr
Hi
In der ehemaligen DDR gabs Schilder mit der Warnung Vorsicht Selbstschussanlage und genauso ein Schild würde ich mir besorgen.
Auf jedenfall muss ersichtlich sein das es sich um Deinen Grund handelt, dann ist es zumindest Hausfriedensbruch. -
veronica.by
meinte am 6. December 2008 - 22:25 Uhr
Wenn ich ein Grundstück und/oder Wald besitze bestimme immer noch ich ob da geschossen wird oder nicht.
Und wenn ich keinen Jäger angestellt habe und auch sonst keinerlei Zustimmung zu irgendwas gegeben habe, heißt das noch lange nicht, daß ich es dulden muß.
Ich würde denen höflich aber bestimmt sagen, daß sie das geballere zu unterlassen haben. Es ist dein Grund und Boden und nicht der Jagdgenossenschaft oder der Gemeinde.
Und wenn dein Wald keinen öffentlichen Weg ausweist, kannst du damit machen was du willst, im Notfall auch einzäunen. Das würde ich denen schon klar machen.
NS/ muß mich berichtigen, habe einen Beitrag gefunden, ob es dir hilft ??
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